Corona-Hilfen

Allen besonders stark vom Corona-Lockdown betroffenen Unternehmen möchten wir die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorstellen, welche sich an die entsprechenden Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler aller Branchen wendet und kürzlich überarbeitet wurde.

Viele Unternehmen haben während des Lockdowns über ihren Steuerberater die Überbrückungshilfe III beantragt. Wenn Sie dies ebenfalls getan haben oder vorhaben zu tun, haben Sie die Möglichkeit kurzfristig bis zu 20.000 Euro einmalig als Zuschuss für Digitalisierungsprojekte zu beantragen.

Wir haben Ihnen zu Ihrer weiterführenden Information einige der Eckpunkte (Beträge und Fristen) des Programms übersichtlich zusammengestellt. Bitten Sie ggf. Ihren Steuerberater, sich für Sie und Ihre ganze persönliche Situation in den Sachverhalt schnellst möglich einzuarbeiten. Sie selbst können einen solchen Antrag leider nicht stellen.

Wichtig ist, dass Sie schnell handeln um sich den Zuschuss für Digitalisierung zu sichern. Es gibt Ausschlussfristen.

 

Welche Projekte werden gefördert?

Eine detaillierte Übersichte erhalten Sie auf der Homepage des BMWi, welche wir Ihnen hier verlinkt haben.

 

Was genau ist neu bei der Überbrückungshilfe III?

Mehr (Fix-)Kosten sind erstattungsfähig. Zum Beispiel:

  • Investitionen in Digitalisierung (das genaue Projekt sollte mit dem Steuerberater bzgl. Förderfähigkeit besprochen werden) in Höhe von einmalig bis zu 20.000€
  • Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung eines Hygienekonzeptes in Höhe von bis zu 20.000€ pro Monat

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Allgemein kann die Überbrückungshilfe III von allen Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat in 2019 beantragt werden.

 

Für welchen Zeitraum gilt dieses Hilfspaket?

Das Hilfspaket gilt für angefallene Kosten im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 - also auch rückwirkend für bereits angefallene Kosten!

 

Bis wann muss der Antrag gestellt sein?

Der Antrag auf Überbrückungshilfe III muss bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Eine Antragsstellung ist nur einmalig möglich.

 

Muss das Projekt zu diesem Zeitpunkt fertig umgesetzt sein?

Nein. Die alleinige Beauftragung der Maßnahmen reicht allerdings nicht aus. Das Fehlen einer Schlussrechnung stellt hingegen kein Problem dar, wenn bereits Zwischenrechnungen bezahlt worden sind. Anschaffungskosten von IT-Hardware sind dabei ansetzungsfähig, unter der Voraussetzung, dass diese zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch im Unternehmen vorhanden ist.

 

Wie wird die exakte Förderhöhe berechnet?

Die Berechnung der Förderhöhe erfolgt nach folgendem Schema:

  • Bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 70%
  • Bis zu 60% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
  • Bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und 50%

 

Wie erfolgt die Beantragung der Gelder?

Die Gelder können ausschließlich über einen prüfenden Dritten (i.d.R. Ihr Steuerberater) beantragt werden. Von Ihrem Steuerberater erfahren Sie auch, ob die Kosten in Ihrem Fall förderfähig sind und in welcher Höhe Sie mit einer Unterstützung rechnen können. Gehen Sie ggf. gern ins Detail mit Ihrem Steuerberater hinsichtlich Ihrer speziellen Förderfähigkeit. Als prüfender Dritter weiß er ganz genau, was und welche Förderung für Sie in Frage kommt.

Grundlage dieses Textes (Stand 1.05.21) ist die Informationsseite des BMWi. Dieser Beitrag ist ausdrücklich keine rechtliche Beratung, da wir diese nicht ausüben können und dürfen. Die Hinweise aus diesem Beitrag sind frei zugänglich bei den oben benannten Quellen und die Angaben können sich fortlaufend ändern. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr. Ihr kompetenter Ansprechpartner ist in diesem Fall Ihr Steuerberater.

Tel.: 0451 39988 0
Fax: 0451 39988 44

Kununu

Copyright © 2020 W&B GmbH
Design & Realisierung Comp4U